Du möchtest dich neu ausrichten und dich selbstständig machen?
Wenn du aktuell ALG I erhältst oder Anspruch darauf hast, kannst du dich mit einer staatlichen Förderung selbstständig machen.
Ich begleite dich auf diesem Weg - mit Erfahrung, Struktur und einem klaren Prozess, der dich sicher durch die Gründung führt.
Mach den ersten Schritt mit dem Fördercheck & finde heraus, ob du den Gründungszuschuss erhalten kannst.

... und der Gründungszuschuss macht es möglich.
Wenn du dich aus dem Arbeitslosengeld I heraus selbstständig machen möchtest, kannst du dafür den Gründungszuschuss erhalten.
Diese Förderung der Agentur für Arbeit hilft dir dabei, finanziell abgesichert in die Selbstständigkeit zu starten.
Du bekommst den Raum, deine Idee aufzubauen und gleichzeitig die Sicherheit, deine Lebenshaltungskosten weiter decken zu können.
6 Monate lang einen Zuschuss in Höhe deines letzten ALG I plus 300 €,
anschließend weitere 9 Monate je 300 €, wenn du dein Business in Vollzeit fortführst.
Mit dem Fördercheck erfährst du in wenigen Klicks, ob du Anspruch auf den Gründungszuschuss hast.
Der Check dauert nur eine Minute & dein Ergebnis erscheint direkt.
Anschließend kannst du einen kostenlosen, unverbindlichen Termin bei mir buchen.
Begleitung von der Geschäftsidee bis zur Gründung.
Förderfähige, vollständige Unterlagen, die die Arbeitsagentur überzeugen.
Klare Zeitplanung, damit du keine wichtigen Fristen verpasst.
100% kostenlose Beratung mit dem AVGS.
Mein Angebot
Erstgespräch
Wir prüfen gemeinsam deine Voraussetzungen und besprechen deinen Weg in die Förderung.
Tragfähiger Businessplan
Wir entwickeln deinen individuellen, förderfähigen Businessplan – professionell und agenturtauglich.
Finanzplan & Umsatzprognose
Du erhältst eine klare Finanzübersicht, die alle Anforderungen der Arbeitsagentur erfüllt.
Fachkundige Stellungnahme
Du erhältst eine offizielle Einschätzung für den Antrag auf Gründungszuschuss.
Antragsbegleitung
Ich zeige dir, welche Unterlagen du brauchst und wie du alles richtig einreichst.
Individuelles Gründungscoaching
Schritt für Schritt begleite ich dich im Prozess – flexibel, online, in deinem Tempo.
Gesamtwert: 4.725 €
Dein Preis: 0€
Vollständig gefördert über den AVGS-Gutschein
(§ 45 SGB III)

Nach meiner Weltreise wollte ich mehr Sinn in meiner Arbeit, mehr Freiheit, mehr Selbstbestimmung. Und ich habe mich gefragt: Wie fange ich an?
Heute, acht Jahre später, begleite ich Menschen, die an diesem Punkt stehen. Ich habe zwei eigene Unternehmen aufgebaut, unzählige Erfahrungen gesammelt und viele GründerInnen auf ihrem Weg begleitet.
Ich bin überzeugt, dass Selbstständigkeit kein Sprung ins Ungewisse sein muss –sondern ein bewusster Schritt in die eigene Freiheit.
Genau dort unterstütze ich dich.
Meine strukturierte Beratung erleichtert dir den Gründungsprozess. Ich höre dir zu, stelle die richtigen Fragen und helfe dir, ein Business aufzubauen, das zu dir und deinem Leben passt.
Zertifizierte Gründungsberaterin
100 % AVGS gefördert
Individuelle 1:1 Beratung
Du kannst den Gründungszuschuss beantragen, wenn du Arbeitslosengeld I beziehst, zu Beginn deiner Selbstständigkeit noch mindestens 150 Tage Anspruch darauf hast, deine Tätigkeit hauptberuflich ausüben willst und noch vor der Gründung stehst.
Wenn du selbst gekündigt hast, kannst du die 3-monatige Sperrzeit manchmal vermeiden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn du einen wichtigen Grund nachweist – zum Beispiel erheblicher psychischer Druck, Mobbing oder unzumutbare Arbeitsbedingungen in deiner letzten Anstellung.
Ja, du kannst deine nebenberufliche Tätigkeit in eine hauptberufliche Selbstständigkeit umwandeln und dafür den Zuschuss bekommen.
Ja, der Gründungszuschuss kann unabhängig vom Arbeitsort gewährt werden, solange deine Tätigkeit steuerlich in Deutschland gemeldet ist.
In den ersten sechs Monaten erhältst du eine Förderung in Höhe deines zuletzt erhaltenen Arbeitslosengelds plus zusätzlich 300€ zur sozialen Absicherung. Anschließend kann die Förderung verlängert werden, dann erhältst du neun Monate lang einen Zuschuss von 300 €.
Nein, der Gründungszuschuss wird unabhängig von den erzielten Einnahmen gezahlt.
Nein, du musst den Gründungszuschuss nicht zurückzahlen. Auch nicht, wenn du deine Selbstständigkeit vor Ablauf des Förderzeitraums beendest.
Der Gründungszuschuss gilt nicht als Einkommen. Er ist steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.
Theoretisch ja. Das ist aber nicht zu empfehlen, denn für das Elterngeld zählt der Gründungszuschuss als Einkommen und kann den Betrag mindern. Am besten beziehst du beides nacheinander.
Nein, eine grobe Idee reicht vollkommen aus. In der Beratung entwickeln wir gemeinsam ein tragfähiges Konzept – inklusive Positionierung, Businessplan und Finanzplan.
Die Beratung ist ein Einzelcoaching, das online stattfindet und sich flexibel in deinen Alltag integrieren lässt.
Über einen Zeitraum von etwa sechs Wochen arbeiten wir gemeinsam rund 40 bis 50 Unterrichtseinheiten an deiner Gründungsidee.
Dabei sprechen wir über dein Angebot, Zielgruppe, Marketing, Preisgestaltung und deinen Finanzplan.
Aus deinen Antworten erstelle ich alle Unterlagen für den Gründungszuschuss – förderfähig, vollständig und professionell aufbereitet.
Am Ende hast du einen klaren Business- und Finanzplan und bist bestens auf deinen Start vorbereitet.
Wenn du einen AVGS-Gutschein hast, ist meine gesamte Beratung für dich komplett kostenfrei. Die Kosten werden zu 100 % von der Agentur für Arbeit übernommen.
Du kannst den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) einfach bei der Agentur für Arbeit anfordern. Sag, dass du dich selbstständig machen möchtest und dafür eine Gründungsberatung nutzen möchtest. Der Gutschein wird in der Regel schnell und unkompliziert ausgestellt.
Natürlich kannst du vieles selbst machen – aber die Förderlogik, Formulierungen und Fristen sind komplex. Ich helfe dir, Zeit zu sparen, Fehler zu vermeiden und deine Chancen auf Bewilligung deutlich zu erhöhen.